Start / Wissen

Fahrplan Internationaler Datenverkehr

Am 16. Juli 2020 sprach der Europäische Gerichtshof (EuGH) das sogenannte „Schrems II“-Urteil (C-311/18). Daten von EU-Bürgern dürfen demnach nur an Drittländer außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums übermittelt werden, wenn sie dort einen im Wesentlichen gleichwertigen Schutz genießen wie in der EU.

Dieses Urteil hat weitreichende Konsequenzen und erfordert Handlungsbedarf – auch bei uns in der Hotellerie und Gastronomie. Dienstleister und Systeme müssen neu bewertet werden.

Einen Fahrplan, wie dies gelingt, finden Sie hier:

Fahrplan Internationaler Datenverkehr – Prüfung Ihrer Dienstleister (PDF, 178 KB)

Alle Beiträge

Anrufen Anfrage