1. Fahrplan Internationaler Datenverkehr

    Am 16. Juli 2020 sprach der Europäische Gerichtshof (EuGH) das sogenannte „Schrems II“-Urteil (C-311/18). Daten von EU-Bürgern dürfen demnach nur an Drittländer außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums übermittelt werden, wenn sie dort einen im Wesentlichen gleichwertigen Schutz genießen wie in der EU.

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